Bei der Direktvermarktung von KWK-Anlagen handelt es sich um ein völlig neues Modell für Anlagen, die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz herausgefallen sind oder herausfallen werden. So erhalten beispielsweise die Betreiber kleiner Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt einen Zuschlag von 5,41 Cent - allerdings nur für einen Zeitraum von zehn Jahren oder für die Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden. Was passiert aber, wenn die Förderung ausläuft?
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