Ab dem Jahr 2017 soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner heutigen Form auslaufen. Das gilt zumindest in Bezug auf die fixe Einspeisevergütung für die Entlohnung von Strom aus EEG-geförderten Anlagen. Zukünftig sollen sich die Fördersätze marktbasiert durch Ausschreibungen ergeben. Das bedeutet, dass sich potenzielle Anbieter an Ausschreibungen beteiligen und sowohl eine Anlagengröße als auch einen Fördersatz bieten, den sie für erforderlich halten. Die Gewinner der Auktion erhalten einen Zuschlag und dürfen (bzw. müssen) die entsprechende Anlage bauen und erhalten die per Auktion ermittelte Förderzahlung. Die aus Anbietersicht exogen vorgegebene Förderhöhe wird damit aufgegeben.
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