Seit der Abschaffung des sogenannten Grünstromprivilegs im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) ist keine wirtschaftlich auskömmliche Belieferung von Endkunden mit Ökostrom mehr möglich. Der Strom aus erneuerbaren Energien verschwindet damit als Graustrom an der Strombörse. Stromverbraucher können also derzeit keinen Grünstrom aus Deutschland mehr beziehen, obwohl sie mit der EEG-Umlage den Strom aus erneuerbaren Energien fördern. Das ist paradox und nur schwer vermittelbar.
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