Der Kabinettsentwurf zum Strommarktgesetz setzt auf die Mechanismen des Energyonly-Markets zur Lösung der drängenden Herausforderungen der Energiewende. Kapazitätsmechanismen sollen nur Reservefunktionen erfüllen. Ob das Konzept dabei von zutreffenden Prämissen ausgeht, ist fraglich. Energiewirtschaftliche und rechtliche Zweifel sind zumindest berechtigt.
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