Das neue Marktstammdatenregister löst das bisherige Anlagenregister ab – und ist in drei Dimensionen größer: Es enthält nicht mehr nur den Strombereich, sondern auch den Gasbereich. Es enthält nicht nur neue Anlagen, sondern alle. Es enthält nicht nur die Anlagen, sondern auch deren Betreiber und alle anderen Marktakteure. Der zuständige Referatsleiter der Bundesnetzagentur, Peter Stratmann, erläutert, wie sich das Marktstammdatenregister zur zentralen Referenz für alle behördlichen und privatwirtschaftlichen Abläufe entwickeln soll und warum sich daraus nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Bürokratie ergibt.
Wenn demnächst die Stromversorgung mit tausenden von kleinen Anlagen sichergestellt werden soll, dann müssen wir wissen, was wo installiert ist.“ So blickte ein Teilnehmer der Konsultation in die Zukunft, in der die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Marktstammdatenregister gemeinsam mit dem Markt erarbeitete. Ab Juli 2017 wird das Marktstammdatenregister, abgekürzt „MaStR“, seinen Betrieb aufnehmen. Ab diesem Datum sind alle Marktakteure des Strom- und Gasmarktes verpflichtet, sich in dem neuen Register einzutragen und ihre Daten dauerhaft aktuell zu halten. Die entsprechende Verordnung steht seit dem 20. April im Bundesgesetzblatt.
Die Netzbetreiber müssen ihre Daten bereits seit Mai ins Register eintragen, damit sie bei dessen Start im Juli vollständig enthalten sind. Dies ist erforderlich, weil sich viele Daten auf die Netzbetreiber beziehen und weil die Anschlussnetzbetreiber eine wichtige Funktion für die Sicherung der Datenqualität haben...