Die EU-Taxonomie bewegt sich im Fahrwasser des Green Deal. Um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, erhebliche Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Hierzu ist die Taxonomie-Verordnung das zentrale Element. Sie verbinden Investitionen mit ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit. Die Taxonomie-Verordnung trat am 12. Juli 2020 in Kraft und ist als europäische Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar. Nachfolgend wird erläutert, wie sich die Taxonomie auf Energieunternehmen und Netzbetreiber auswirkt.
Die Taxonomie-Verordnung ist bereits seit mehr als einem Jahr in Kraft. Sie wird ergänzt durch eine Vielzahl weiterer delegierter Rechtsakte, die zumeist ebenfalls direkt anwendbar sein werden. Dies resultiert daher in einem europäisches Regulierungspaket, das in seiner Komplexität und Wechselwirkung nicht zu unterschätzen ist.