Vor dem Hintergrund, die bei der Stromproduktion aus konventionellen Kraftwerken anfallende Abwärme verstärkt und effizient zu nutzen, trat erstmals am 1. April 2002 das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) in Kraft. Eine Gesetzesnovelle ist in Arbeit und befindet sich auf der Zielgraden. Schon heute hat der deutlich gestiegene Anteil der Solar- und Windenergie dazu geführt, dass Diskrepanzen zwischen geplantem und tatsächlichem Stellenwert der KWK-Nutzung zu Tage treten und weiter zunehmen werden. Der Artikel zeigt einen Lösungsansatz zur kompletten Umstrukturierung der KWK-Förderung auf, die sich nicht mehr am Strom- sondern am Wärmemarkt orientieren sollte.
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