Im Kern stellt der „Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende“ eine Neuordnung
des Messstellenbetriebs dar. Neben dem Smart-Meter-Roll-out sind der Datenschutz
und die Entflechtung des Messstellenbetriebs wesentliche Stellgrößen des zukünftigen
Messstellenbetriebs.
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