Die Europäische Kommission hat mit dem Europäischen Klima- und Energierahmen 2030 und den Vorschlägen zur Energieunion die Weichen für die künftige Ausrichtung der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitiken und die Umsetzung der Energiewende gestellt.
Mit ihrem „Clean Energy for all Europeans“-Paket, dem sogenannten „Winterpaket“ liefert sie Vorschläge, wie der Weg dorthin unter Einbindung und Erweiterung der bestehenden 2030-Regulierung beschritten werden kann.
Bereits am 30. November 2016 hat die Europäische Kommission das sogenannte „Winterpaket“ oder „Clean Energy“-Paket veröffentlicht. Am 27. Februar 2017 kamen die EU-Energieminister in Brüssel zu ersten Beratungen zum Legislativpaket zusammen. Aktuell befindet sich der Vorschlag in der Beratung im Europaparlament und im Europäischen Rat. Sodann steht noch die trilaterale Abstimmung mit der EU-Kommission bevor.
Das Winterpaket wird hauptsächlich die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Oktober 2014 zu den europäischen Klima- und Energiezielen für 2030 umsetzen. Diese wiederum bauen auf dem geltenden 2020-Rahmen und den darin enthaltenen sogenannten „20-20-20-Zielen“ auf. Hiernach haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2020 ihre Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen und einen Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen…
#