Erzeugung & Infrastruktur Alexander Stahl, e|m|w-Redaktion

Stichwort: Neue Zuschlagsmethode bei Regelenergie

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschlagsmechanismen bei der Regelenergie geändert, nachdem es in der Vergangenheit zu extremen Preisausschlägen kam. Die Gebotszuschläge zur Sekundärregelung und Minutenreserve erfolgen nun auf Basis eines Mischpreisverfahrens. Damit wird im Gegensatz zum bisherigen Verfahren auch der Arbeitspreis, und nicht allein der Leistungspreis, beim Zuschlagswert berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur will so bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise erhöhen und damit das Beschaffungssystem effizienter machen.

Arbeitspreis bestimmt anteilig den Zuschlagswert
Geregelt sind die geänderten Bedingungen für Sekundärregelung und Minutenreserve in Festlegungen der Beschlusskammer (BK) 6 der Bundesnetzagentur. Im neuen Mischpreisverfahren berechnet sich der Zuschlagswert aus der Summe von Leistungs- und Arbeitswert. Der Leistungswert berechnet sich aus dem gebotenen Leistungspreis in Euro/ MWh, geteilt durch die zugrundeliegende Produktdauer in Stunden. Die Höhe des Arbeitswertes wird derweil maßgeblich von einem Gewichtungsfaktor bestimmt. Dieser wird multipliziert mit dem gebotenen Arbeitspreis in Euro/MWh. Regelenergieanbieter erhalten den Leistungspreis für die gesicherte Vorhaltung von Regelkapazität, mit dem Arbeitspreis wird der tatsächliche Einsatz vergütet...

 

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