Auf Grundlage der Normentwürfe DIN VDE 0100-551 und DIN VDE 0100-552 können Mieter seit Anfang des Jahres einen Teil ihres Stromverbrauchs normgerecht selbst produzieren und damit einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Dadurch bekommen sie ganz neue Möglichkeiten, die Solaranlage in ihr Smart Home zu integrieren und unterstützen nicht nur dezentrale Strukturen, sondern entlasten damit auch NS-Netze auf 230-V-Basis.
Intelligentes Lastenmanagement könnte so in Zukunft auch vermehrt im Bereich Smart Home kleiner Haushalte eine zentrale Rolle spielen.
Vor dem Hintergrund des Streits um den Einsatz von Plug-in-Solaranlagen haben europäische Nachbarländer wie die Niederlande das enorme Potenzial bereits frühzeitig erkannt und großflächig umgesetzt. Im Mittelpunkt der Debatte in Deutschland, die nun fast ein halbes Jahrzehnt gedauert hat, standen zahlreiche Konfliktpunkte, wie etwa Meldepflichten oder der normgerechte Anschluss an das Hausnetz über gewöhnliche Schuko-Stecker. Fakt ist, dass der Betrieb von Balkonmodulen zur reinen Selbstversorgung noch nie illegal war, denn laut der Rechtsanwältin Bettina Hennig von der Berliner Kanzlei von Bredow Valentin Herz steht ein Normverstoß dem Betrieb nichts entgegen. Die fehlende Normierung rückte die Betreiber allerdings in eine rechtliche Grauzone. Um dieses Problem endgültig zu lösen und den Weg für den genehmigungsfreien Betrieb von Fotovoltaik-Balkonmodulen frei zu machen, wurden vom VDE in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) Ende 2017 und Anfang 2018 neue Normentwürfe verabschiedet…
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