Aus der e|m|w Sonderausgabe 01|22
Schwerpunkt: Dekarbonisierung in der Industrie Von Dr. Hendrik Wessling, Freshfields Bruckhaus Deringer, und Markus Gebhardt, Eintec

Carbon-Contracts-for-Difference

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung die Einführung von Carbon-Contracts-for-Difference (CCfDs) beschlossen, um Wirtschaftlichkeitslücken beim Klimaschutz zu schließen. CCfDs sind ein vielversprechendes Instrument, um die Emissionsminderungsziele der Bundesregierung zu erreichen. Hinsichtlich des konkreten Designs dieses Instruments sind jedoch noch zahlreiche Fragen zu klären. 

Das unlängst novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) sieht vor, dass Deutschlands Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 gemindert werden; für 2040 ist eine Emissionsminderung von 88 Prozent und ab 2045 Treibhausgasneutralität vorgesehen. Diese sektorübergreifenden Reduktionsziele gehen mit industriespezifischen Vorgaben einher. Investitionsunsicherheiten vermindern und Anreize schaffen Betrugen die Emissionen der deutschen Industrie im Jahr 2020 trotz Corona 178 Millionen t CO2-Äquivalent, sieht das KSG für das Kalenderjahr 2030 eine maximal zulässige Menge industrieller Emissionen von 118 Millionen t CO2-Äquivalent vor...

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