Das Abrechnen beim E-Tanken soll transparenter werden. Um das zu erreichen, erhöhen die Bundesregierung und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) den Druck auf Hersteller und Anbieter. Neue Standards für die Messgeräte wurden bereits entwickelt – jetzt folgen neue eichrechtliche Vorgaben für die gesamte Prozesskette.
Gleichzeitig werden Zahlungsvarianten ohne eine Energiemessung untersagt. Damit droht das Aus für viele Ladesäulen. Das Abrechnen beim E-Tanken soll transparenter werden. Um das zu erreichen, erhöhen die Bundesregierung und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) den Druck auf Hersteller und Anbieter. Neue Standards für die Messgeräte wurden bereits entwickelt – jetzt folgen neue eichrechtliche Vorgaben für die gesamte Prozesskette. Gleichzeitig werden Zahlungsvarianten ohne eine Energiemessung untersagt. Damit droht das Aus für viele Ladesäulen.
D.h. es wird eng für die Anbieter von E-Ladesäulen in Deutschland: Seit dem 1. April 2019 muss für alle Neuinstallationen, an denen mit nachgelagerter Rechnung bezahlt wird, ein von der PTB zugelassenes Messgerät mit Messwert- Validierungs-System nachgewiesen werden. Nachrüstungen von Neuinstallationen sind nicht erlaubt. Bestehende Säulen müssen zeitnah umgerüstet werden. Das Ziel der Bundesregierung ist klar: E-Tanken soll transparenter werden. Das Problem: Während beim normalen Tanken der Betrag direkt vor Ort beglichen wird, ist beim Stromtanken eine nachgelagerte Rechnungsstellung üblich. Wie aber kann der Kunde kontrollieren, dass die getankte Strommenge nicht manipuliert wurde? Das Eichrecht klärt diese Frage, indem es vorschreibt, dass bei jedem Ladevorgang nachweisbar sein muss, wer, wann, wo und wieviel getankt hat…
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