Das Clean-Energy Package spricht den Verbrauchern weitreichende Rechte zu. Dazu gehört beispielsweise die Teilnahme an Großhandelsmärkten für Prosumer oder der Peer-to-peer-Handel. Dafür benötigen sie aber in aller Regel Aggregatoren.
Dies bietet ein neues Geschäftsmodell und somit eine Chance für alteingesessene Versorger. Das Clean Energy Package wurde erstmals Ende 2016 von der Kommission vorgestellt. Sein übergeordnetes Ziel ist die steigende Erzeugung von erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Energieeinsparung. Nach zähem Ringen in der Verhandlungsphase schreibt die Energieeffizienz-Richtlinie nunmehr ein EU-weites Energieeinsparungsziel von 32,5 Prozent bis zum Jahr 2030 vor.
Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht ein verbindliches EU-weites Ziel von 32 Prozent für den Anteil erneuerbarer Quellen im Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 vor. Das Clean Energy Package bringt nicht nur Neuerungen im Bereich der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbaren Energien mit sich, sondern insbesondere auch mehr Rechte für den Energiekunden bzw. den Verbraucher. Unter der Überschrift "Customer Empowerment" (Stärkung und Schutz des Verbrauchers) wird das Prinzip der Dezentralisierung konsequent fortgeschrieben. Konkret räumt der europäische Gesetzgeber dem Endkunden, gegebenenfalls fortgesetzt über lokale Energiegemeinschaften, einen Anspruch auf Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien ein und zeitgleich das Recht der Vermarktung beziehungsweise des Marktzugangs zu jeglicher Art des organisierten Marktes. Dies wiederum sorgt dafür, dass der Grundgedanke der Eigenversorgung aus seiner bisherigen Nische heraus hin zur Massentauglichkeit weiterentwickelt wird.
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