Commodities & Dienstleistungen Lars Ehrler, Leiter Produktentwicklung, Aktif Technology

Smart agieren
Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für den Kunden attraktiv machen

Nach wie vor fehlt die nötige Technik für die Einführung intelligenter Messsysteme. Trotzdem gilt ab 2020 auch für Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch der Pflichteinbau. Branchenverbände monieren derweil, dass die Verfügbarkeit der ersten Gerätegeneration nur zu höheren Kosten auf Verbraucherseite führen wird – ohne einen spürbaren Mehrwert zu bieten. Daher sollten sich Energieunternehmen mit der Frage auseinandersetzen, welche Möglichkeiten sich im Rahmen des Rollouts gewinnbringend ausspielen lassen.

Laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden ab 2020 zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet. Dies betrifft in Deutschland etwa 2,4 Millionen Entnahmestellen. Hinzu kommen die Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehungsweise mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (mit Vereinbarung eines verringerten Netzentgeltes) wie einer Wärmepumpe – für die der verpflichtende Rollout bereits seit 2017 gilt. In Summe sprechen wir von rund fünf Millionen Entnahmestellen, die unter die Einbaupflicht fallen – Anschlussnutzer mit Erzeugungsanlagen ab sieben Kilowatt jährlicher Leistung noch nicht mitgerechnet. Für Energieversorgungsunternehmen wächst somit der Kreis der potenziellen Endkunden, die nach technischer Verfügbarkeit mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden...

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