Der Bedarf, insbesondere an Langzeitspeichern, wird in Zukunft durch den massiven Ausbau erneuerbare Energien steigern. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass fossil befeuerte Kraftwerke, die in der Regel als Ausgleichsoption im Interday/Intraday-Bedarf zu sehen sind, vom Netz genommen werden.
Energiespeicher können hier helfen, das Netz zu entlasten, Umbaukosten zu reduzieren und Alternativen zum Netzausbau zu schaffen. Die Wahl der Möglichkeiten ist dabei groß.
Energiespeicher in der Netzintegration werden eine wichtige Säule unseres zukünftigen und zukunftsfähigen Energiesystems sein. Dies hat, einige Jahre nach der EU, nun auch die deutsche Bundesregierung erkannt. Nachdem diese wichtige Technologie leider keine Unterstützung im EEG genießt, ist zumindest die Definition des Speichers in den Entwurf des EnWG eingeflossen. Derzeit sieht die Novelle folgende Speicherdefinition vor.
"Energiespeicheranlagen: Anlagen, die elektrische Energie zum Zwecke der elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Zwischenspeicherung verbrauchen und als elektrische Energie erzeugen oder in einer anderen Energieform wieder abgeben."
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