Spätestens ab 2026 gelten auch für Energieversorger neue Pflichten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Grundlage ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). e|m|w-Redakteur Rouben Bathke sprach mit BET-Berater Benedikt Ralfs über Herausforderungen und Chancen solcher Berichte für Stadtwerke.
e|m|w: Herr Ralfs, für viele Unternehmen gelten neue Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, unter anderem auch für Stadtwerke und Energieversorger.
Was hat es damit auf sich?
Ralfs: Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Unternehmen bestimmter Größenklassen verpflichtet, ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen. Darin müssen sie über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und -ambitionen Rechenschaft ablegen. Die EU-Richtline enthält eine Fülle von Vorgaben und Standards, etwa welche Themen die Unternehmen abdecken müssen. Die praktische Umsetzung erweist sich für viele Unternehmen aber als enorm herausfordernd, zumal diese Standards auch nicht lesefreundlich formuliert sind. Das hat für uns den Startschuss gegeben, in diesem Thema Kompetenzen aufzubauen. So konnten wir dann auch die in unserer Initiative „Klimawerke“ zusammengeschlossenen 21 Energieversorger bei den Vorbereitungen unterstützen. […]
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