Im Februar hat das Europäische Parlament die Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS) verabschiedet. Diese setzt die Rahmenbedingungen für das System in der vierten Handelsperiode von 2021 bis 2030. Aus Marktsicht sind insbesondere vier Maßnahmen relevant, die wir hier näher betrachten wollen.
Die erste Maßnahme bezieht sich auf den linearen Reduktionsfaktor.
Dieser bestimmt, um welche Menge an Zertifikaten das Cap, also die Emissionsobergrenze im ETS, jährlich gekürzt wird. Bis 2020 wird das System eine Emissionsreduktion von 21 Prozent gegenüber 2005 erreicht haben. In der vierten Handelsperiode wird der Faktor nun von 1,74 Prozent auf 2,2 Prozent jährlich erhöht. Die Verschärfung bedeutet das Erreichen einer Reduktion von 43 Prozent bis 2030. Aus Marktsicht ist dieser Schritt zu begrüßen, da damit die für das ETS gesetzten Ziele grundlegend in Einklang mit dem Langfristziel der EU (80 bis 95 % Reduktion bis 2050 gegenüber 1990) stehen. Der Markt kann sich auf diese langfristigen Rahmenbedingungen einstellen, und die Glaubwürdigkeit der langfristigen Ziele wird gestärkt…
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