Schon seit der Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung im Rahmen des Marktprämienmodells müssen sich Produzenten intensiver mit der Vermarktung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien beschäftigen. Derzeit ist die eigenständige (förderfreie) Vermarktung über sogenannte Power Purchase Agreements in aller Munde.
Weil Marktstandards fehlten, war deren Gestaltung und Verhandlung jedoch bislang mit einer nicht unerheblichen Komplexität verbunden. Das könnte sich nun ändern.
Lange Zeit mussten sich Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland aufgrund des geltenden Förderregimes nicht mit der Vermarktung des erzeugten Stroms beschäftigen. Die erzeugten Mengen wurden schlicht ins Netz eingespeist und und vom zuständigen Netzbetreiber mit der Einspeisevergütung vergütet. Mit Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung wurde das Förderregime im Jahre 2014 dahingehend angepasst, dass Produzenten den erzeugten Strom nun grundsätzlich nicht mehr an den Netzbetreiber veräußern konnten, sondern eigenständig oder über Dritte zu vermarkten hatten. Dennoch erfolgte auch hier weiterhin eine gesetzliche Förderung, und zwar durch die Zahlung der sogenannten Marktprämie durch den Netzbetreiber…
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