Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes bildet den rechtlichen Rahmen zur Anwendung der Spitzenkappung. Es gestattet Verteilnetzbetreibern eine simulative dreiprozentige Spitzenkappung der angeschlossenen Onshore-Windkraft- und Solaranlagen im Rahmen ihrer Netzplanung. Die dabei potenziell entstehenden Engpässe im Betrieb können die Netzbetreiber mittels innovativer Automatisierungstechnik auf Basis weniger Messwerte steuern.
Die Abregelung von Einspeisern bei Engpässen war lange Zeit lediglich als temporäre, netzstabilisierende Notmaßnahme zulässig. Auf Grundlage der aktuellen Regelung im Energiewirtschaftsgesetz können Netzbetreiber das Einspeisemanagement seit Juni 2016 dauerhaft anwenden. Bestehende Netze lassen sich dadurch deutlich effizienter auslasten und ihre Anschlusskapazitäten wirksam erhöhen. Die bislang geltende Verpflichtung zum sofortigen Netzausbau, ausgelegt auf die maximale Leistung angeschlossener Erneuerbarer-Energien-Anlagen, entfällt. Die EWE Netz GmbH, einer der größten Verteilnetzbetreiber in Norddeutschland, geht davon aus, dass allein durch den „Kappungs-Effekt“ und ohne weiteren Netzausbau bis zu fünfzig Prozent mehr erneuerbare Energien in den Netzen angeschlossen werden können...