Marktkräfte beim Erneuerbaren-Ausbau stärken – das war die Zielsetzung des BDEW bei der Entwicklung des „Drei-Säulen-Modells“: Säule Eins setzt Anreize, damit der Erneuerbaren-Ausbau zunehmend ohne Förderung – also außerhalb des EEG – erfolgt.
Sowohl Chancen als auch Risiken der langfristigen Strompreisentwicklung sollen dabei auf die Unternehmen übergehen. Um sicherzustellen, dass die Ausbauziele erreicht werden, sollen die ermittelten „Restmengen“ zur Schließung der Lücke in Ausschreibungen vergeben werden. In diesem Zusammenhang sollen die Regeln für die Direktvermarktung des Stroms weiterentwickelt werden. Schließlich wird der wachsenden Bedeutung der Prosumer für die Umsetzung der Energiewende Rechnung getragen: Die Innovationskraft der Prosumer soll stärker genutzt und ihre Rechte und Pflichten klar definiert werden.
Die Marktreife von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ist für einige Technologien scheinbar zum Greifen nahe. Ungeachtet der besonderen Wettbewerbssituation im Rahmen der Übergangsausschreibung für Windenergieanlagen auf See deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die in der ersten Ausschreibungsrunde bezuschlagten Bieter bis Mitte des kommenden Jahrzehnts Marktpreise erwarten, die einen auskömmlichen Betrieb ihrer Anlagen gänzlich ohne finanzielle Förderung zulassen…
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