Insbesondere für lokale und regionale Stromversorgungsunternehmen bieten Regionalnachweise interessante Chancen der Marktpositionierung. Damit ist es möglich, den im Rahmen der Stromkennzeichnung ausgewiesenen Anteil EEG-finanzierten Stroms als regional erzeugten Grünstrom zu deklarieren.
Die dafür eingesetzten Regionalnachweise stammen aus marktprämiengeförderten Ökostrom-Anlagen im Umkreis von 50 Kilometern. Sie werden über das Regionalnachweisregister des Umweltbundesamtes (UBA) ausgestellt, übertragen und entwertet. Das Regionalnachweisregister ist seit Jahresbeginn online, die Resonanz scheint bislang eher verhalten. Das liegt zum einen an den noch laufenden Überlegungen der Stromversorger zur Einführung von Regionalstromprodukten und zum anderen an den Herausforderungen, die das neue Instrument mit sich bringt.
Vor einigen Jahren konnten Stromversorger im Rahmen des Grünstromprivilegs von der EEG-Umlage befreit werden, sofern mindestens 50 Prozent des an Letztverbraucher gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Dieser Ökostrom wurde nicht dem Netzbetreiber überlassen und nach dem EEG vergütet, sondern per Direktvermarktung vom Anlagenbetreiber an den Händler beziehungsweise Stromversorger verkauft. Der Strom konnte gegenüber Letztverbrauchern als Grünstrom ausgewiesen werden. Mit Inkrafttreten des EEG 2014 zum 01. August 2014 wurde das Grünstromprivileg abgeschafft. Seither gibt es keine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit mehr, Endkunden direkt mit Strom aus erneuerbaren Energien zu beliefern…
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