Die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung fordert für die Fernablesung Interoperabilität. Diese lässt sich auf Basis des Open Metering Systems garantieren. Das eingesetzte M-Bus-Protokoll ist zudem BSI-konform.
Netz Leipzig setzt bereits erfolgreich auf den Funkstandard.
Die Digitalisierung eröffnet Versorgungsunternehmen große Chancen: Sie ermöglicht es, Prozesse zu automatisieren und so das Netzgeschäft effizienter zu betreiben. Denn dank der Daten aus der Einspeisung und dem Verbrauchsverhalten können die Netzbetreiber ihre Netze steuern. Gleichzeitig bringen die Veränderungen auch neue Herausforderungen: Energieunternehmen müssen die zunehmende Netzautomatisierung, inklusive Monitoring und Steuerung, managen. Mit der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) – Ende Juni vom Bundesrat beschlossen – kommen kurzfristig weitere Anforderungen hinzu (vgl. Abb. 1).
Fernablesung wird umfänglich geregelt
Die Bundesrepublik kommt mit dem Beschluss ihrer Verpflichtung nach, die Energieeffizienzrichtlinie (EED) auch im Bereich Fernwärme in nationales Recht zu überführen und die Erneuerbare-EnergienRichtlinie (RED II) umzusetzen. Mit der Verordnung soll unter anderem Energie eingespart und der Verbraucherschutz verbessert werden. Ab dem 1. Januar 2022, allerspätestens jedoch mit Ablauf des Jahres 2026, sind Energieunternehmen dazu verpflichtet, ihren Kunden die Abrechnungsinformationen einschließlich Verbrauchsinformationen monatlich zur Verfügung zu stellen.
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