Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nimmt Unternehmen in die Pflicht, Arbeitnehmer beim Aufbau einer Betriebsrente zu fördern. Auch Firmen der Energiebranche müssen dem Gesetz unabhängig von ihrer Größe Rechnung tragen.
Wesentlicher Bestandteil ist der obligatorische Arbeitgeberzuschuss für bestehende Entgeltumwandlungen. Spätestens bis Anfang 2022 sind die Versorgungssysteme upzudaten. Bei der Umsetzung gilt es, verschiedene Fallstricke zu beachten. Es entsteht eine Herausforderung insbesondere für Personalabteilungen und Buchhaltung.
Dass die gesetzliche Rente für viele Arbeitnehmer nicht ausreicht, um den individuell gewünschten Lebensstandard zu sichern, ist ein offenes Geheimnis. Auch wenn die Versorgung in der Energiebranche besser sein dürfte als in anderen Bereichen, wird es für Angestellte immer wichtiger, zusätzliche Bausteine für ein angemessenes Auskommen im Ruhestand zu schaffen. Besonders attraktiv ist dabei eine betriebliche Altersversorgung, die bei der Frage nach finanzieller Sicherheit im Alter zunehmend zu einer tragenden Säule wird: So bringt die Entgeltumwandlung zum einen steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Sofern Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden mit Zuschüssen unter die Arme greifen, profitieren diese sogar doppelt.
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