Der Rollout von modernen Messeinrichtungen hat vor drei Jahren begonnen, der verpflichtende Einbau von intelligenten Messsystemen in die ersten Einbaugruppen startete vor wenigen Monaten. Wie ist dieser Einbau gesetzlich angelegt und wie wird er regulatorisch umgesetzt? Und mit welchen Folgefragen werden die Regulierungsbehörden und die Branche bei der Kostenregulierung aktuell konfrontiert?
Das im September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gibt einen flächendeckenden Rollout moderner Messeinrichtungen (mMe, digitale Zähler) und intelligenter Messsysteme (iMSys), also Gateways vor, der bis zum Jahr 2032 mit einer Ausstattungsquote von 95 Prozent abgeschlossen sein soll (vgl.
Tabelle). Dabei setzt das Gesetz sowohl auf eine Differenzierung der verpflichtend zu verbauenden Technik nach Einbaugruppen als auch auf eine zeitliche Staffelung des Einbaus. Der erste und einzige Meilenstein für jede Technik und Einbaugruppe besteht in einer Pflicht, nach den ersten drei Jahren die Ausstattung von mindestens zehn Prozent der Messstellen erreicht zu haben.
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