Bis heute sind Mieterstromprojekte eher die Ausnahme der Regel. Zu bürokratisch, nicht wirtschaftlich, rechtlich zu unsicher - gerade Stadtwerke und Energieversorger fremdeln mit den Chancen für die Energiewende.
Dabei lassen sich Risiken minimieren. Die EEG-Novelle brachte zu Jahresbeginn zudem weitere Verbesserungen. Die Erfahrungen des Mieterstrom- Dienstleisters Discovergy zeigen: Bei vorausschauendem Planen, konsequenter Kommunikation und cleverer Partnerauswahl ist Mieterstrom für alle Parteien ein Gewinn.
Unter Mieterstrom versteht man im Allgemeinen solche elektrische Energie, die unmittelbar am oder im Gebäude oder in räumlicher Nähe zum Abnehmer produziert wird. Der Umweg über die öffentlichen Netze findet dabei nicht statt. Als Abnehmer kommen gewöhnlich Mieter von Wohnungsoder Gewerbeflächen in Betracht, es kann sich aber auch um Wohneigentümergemeinschaften handeln. Auf der Erzeugerseite werden Mieterstrommodelle mit EEG-Förderung ("Mieterstromzuschlag"), die als Erzeugungsart ausschließlich Photovoltaik nutzen, und weitere Modelle etwa mit (Mikro-) Blockheizkraftwerken oder Windkraftanlagen unterschieden. Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, das im Januar in Kraft getreten ist, wird der Mieterstromzuschlag angehoben, um wirtschaftlich tragfähigen Photovoltaik-Mieterstrom zu ermöglichen.
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