Am 22. Oktober 2024 hat die Bundesnetzagentur das Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Viele Fragen zur Größe und Finanzierung der H2-Autobahnen galt es im Vorfeld zu beantworten. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Regulierungsbehörde an weiteren Weichenstellungen für den Wasserstoffhochlauf arbeiten.
Die Genehmigung bildet die Grundlage für die zeitnahe Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes in der Bundesrepublik Deutschland, um den zügigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen.
Dieses Ziel wurde zunächst im Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett am 24. Mai 2023 formuliert. Zwischen Gesetzesentwurf und Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vergingen also nur 17 Monate. Innerhalb dieser relativ kurzen Zeit gab es jedoch einige Hürden zu überwinden. Es bedurfte Anstrengungen nicht nur aufseiten der Bundesnetzagentur, sondern auch bei den Netzbetreibern.
Das klassische Henne-Ei-Problem
Was war die Ausgangslage? Der Aufbau und Betrieb von Wasserstoffnetzen war bereits vor der Genehmigung des Wasserstoff- Kernnetzes möglich. Der Transport von Wasserstoff durch Pipelines in Deutschland ist sogar bereits Praxis. Allerdings handelt es sich dabei nicht um deutschlandweite Netze der öffentlichen Versorgung, sondern um drei Cluster in Regionen mit Schwerpunkten der chemischen Industrie, in denen sich eine leitungsgebundene Infrastruktur entwickelt hat.[…]
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