In unserer Kontroverse geht es um die Frage, ob Energieberatung durch EVU staatlich gefördert werden soll.
PRO: Dr.-Ing. Anke Tuschek, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, BDEW
Qualität ja, Standesdünkel nein: Seit dem 1. Dezember 2017 entscheidet allein die fachliche Qualifikation des Energieberaters darüber, ob für seine Beratungsleistung staatliche Fördergelder beantragt werden können. Eine kluge Entscheidung des Gesetzgebers, blieben doch bisher die Antragszahlen trotz höherer Zuschüsse hinter den Erwartungen zurück. Qualifizierte Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen oder Handwerksbetrieben haben jetzt die Chance, neue Kundengruppen für eine Energieberatung zu gewinnen…
CONTRA: Hinderk Hillebrands, Vorstand, Deutsches Energieberater- Netzwerk (DEN) e.V.
Mit der Öffnung der „Vor-Ort-Beratung“ für Handwerker mit eigenem Betrieb und Angestellten von Energieversorgern schlägt das BMWi einen falschen Weg ein. Es nimmt Qualitätsverluste in der Energieberatung in Kauf und setzt sehenden Auges die Unabhängigkeit von Energieberatern aufs Spiel…
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