Immer wieder passiert es, dass Energieversorger gegenüber größeren Gewerbe- oder Industriekunden eine Stundung ihrer fälligen Zahlungsforderungen aus Energielieferungen gewähren oder sie in Raten bezahlen lassen. Dies birgt erhebliche Risiken, die sich dann realisieren, wenn ein solcher Kunde in Insolvenz fällt.
Dann nämlich kann der Insolvenzverwalter Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gegen den Energieversorger auf Rückzahlung, meist in erheblicher Höhe, durchsetzen.
Zahlungserleichterungen wie Stundungs- oder Ratenzahlungszusagen eines Lieferanten sind branchenübergreifend in der gesamten Wirtschaft gängige Praxis. Statistisch wird bei ca. 14 Prozent aller offenen Lieferantenrechnungen in Deutschland das Zahlungsziel bis auf 60 Tage verlängert, um eine angespannte Liquiditätslage des Kunden abzufedern. Diese Situation tritt auch bei Energieversorgern auf, vor allem bei langjährigen Kundenverbindungen…
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