Paragraph 9 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sieht die Einbeziehung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) in die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Netzbetreiber vor. Der Xgen soll als Term in der Erlösobergrenzenformel den netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt abbilden.
Die wirtschaftliche Bedeutung für die Netzbetreiber ist enorm, umso wichtiger ist eine plausible Festlegung des Xgen.
Der Xgen wird gemäß § 9 Abs. 1 ARegV aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt (sogenanntes Produktivitätsdifferential) und der gesamtwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung (sogenanntes Einstandspreisdifferential) ermittelt.
Ermittlung des Xgen durch die Bundesnetzagentur
Ab der dritten Regulierungsperiode hat die Bundesnetzagentur jeweils vor Beginn einer Regulierungsperiode den Xgen zu ermitteln, wobei diese Ermittlung nach Maßgabe von Methoden zu erfolgen hat, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Konsultationsverfahren Die Bundesnetzagentur hatte bereits Anfang 2017 auf der Grundlage eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) eine Methodendiskussion angestoßen, die sehr schnell zu dem Fazit kam, dass eine abschließende Bewertung, inwieweit einzelne Ermittlungsmethoden zu sachgerechten und plausiblen Ergebnissen führen..
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