Um das ehrgeizige Klimaziel der EU für 2030 - eine Emissionsminderung von 55 Prozent gegenüber 1990 - zu erreichen, werden nach Angaben der EU-Kommission jährlich europaweit zusätzliche energiebezogene Investitionen in Höhe von 350 Mrd.
Euro nötig sein. Damit diese Investitionen zukunftsgerichtet sind, hat die Kommission am 21. April die ersten Durchführungsbestimmungen im Rahmen der sogenannten "EU-Taxonomie" festgelegt - ein EU-weites Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzprodukte.
Mit Hilfe der EU-Taxenomie können Investoren anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien erkennen, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig eingestuft werden. Es ist zu erwarten, dass diese Kriterien zukünftig auch für die Vergabe von Beihilfen, EU-Fördergeldern und Kofinanzierungen wichtig werden.
Die Taxonomie könnte besonders Stadtwerke und Kommunen auf ihren Weg hin zur Klimaneutralität unterstützen. Der schnellen und effizienten Dekarbonisierung von bestehenden Infrastrukturen kommt dabei eine besondere Rolle zu. Denn: Der Neubau von Anlagen und Netzen oder gar eine komplette Systemumstellung ist teuer und langwierig - ein Umbau hingegen schneller, kostengünstiger und daher leichter zu bewältigen.
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