Windenergieanlagen erreichen nach 20 Jahren ihre Entwurfslebensdauer und fallen aus der festen EEG-Vergütung. Ist ein Repowering direkt im Anschluss keine Option, müssen die Betreiber abwägen, ob der Weiterbetrieb eine Alternative zum Rückbau darstellt.
Ein Tüv Süd-Gutachten dazu hilft Betreibern, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ende vergangenen Jahres fielen die ersten Windenergieanlagen mit einer Betriebsdauer von über 20 Jahren aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In den kommenden fünf Jahren sind jährlich weitere 1.600 Anlagen mit rund 2,5 Gigawatt betroffen. Aus technischer Sicht können viele dieser Anlagen mit Investitionen sicher weiterbetrieben werden – auch über die Entwurfslebensdauer hinaus. Ob dies eine wirtschaftlich attraktive Alternative zum Rückbau beziehungsweise Repowering ist, hängt unter anderem davon ab, ob tragfähige Vermarktungsstrategien existieren.
Vermarktungsoptionen prüfen
Nach Auslaufen der Förderung durch das EEG kann der erzeugte Strom über das Stromnetz auf verschiedenen Vermarktungspfaden verkauft werden. Abnehmer sind meist Stromhändler oder Energieversorgungsunternehmen, die den Strom entweder an der Strombörse oder an Letztverbraucher wie energieintensive Unternehmen weiterveräußern. Denkbar ist auch, dass im Rahmen eines dezentralen Energiekonzepts der erzeugte Strom vor Ort ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes vermarktet wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es Großabnehmer in unmittelbarer räumlicher Nähe gibt. Allerdings werden die Erträge in jedem Fall nicht mehr die Höhe der festen EEG-Vergütung erreichen, sondern bei meist weniger als der Hälfte liegen.
#