Wie lange noch und wo dürfen Gasheizungen in deutschen Heizungskellern stehen? Wann bekommen dagegen Wärmepumpe und Fernwärme Vorfahrt und mit welcher Förderung? Diese Fragen haben nicht nur die Ampelregierung entzweit, auch Bürgerinnen und Bürger hatten diesen Sommer ein solides Stammtischthema.
Im Doppelinterview erläutern Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches, und der Vorstandsvorsitzende der Rheinenergie, Andreas Feicht, die Folgen des entschärften Gebäudeenergiegesetzes für die Energiebranche.
e|m|w: Der Bundestag hat am 8. September das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - besser bekannt als Heizungsgesetz - beschlossen. Vorausgegangen war im Sommer eine emotional aufgeladene Debatte, die unter anderem zu längeren Fristen führte, indem das GEG an das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt wurde. Wie bewerten Sie das Endergebnis?
Linke: Als Gasbranche sind wir mit dem verabschiedeten Gesetz insofern zufrieden, als dass unser Appell, Heizungen technologieoffen zu definieren, Gehör gefunden hat. Von der anfänglichen Diskussion, dass nur die Wärmepumpe infrage kommt, über ein kleines Intermezzo, dass die Fernwärme alles richten wird, ist man jetzt mit dem Paragraph 71 k dahin gekommen, dass auch Biomethan und Wasserstoff als Option zugelassen werden. Das ist ganz wichtig, weil heute die Gasheizung im Wärmemarkt die beherrschende Technologie ist, während die Wärmepumpe mit fünf Prozent noch einen kleinen Anteil hat. Eine Transformation braucht ihre Zeit und alle Technologien haben das Potenzial, zu dekarbonisieren. Am Ende brauchen wir den richtigen Energieträger, der in den Stromnetzen fließt oder umgewandelt in den Wärmenetzen…
#