Am 5. Januar 2023 ist sie in Kraft getreten: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die EU-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung. Ab 2025 sind viele Unternehmen per Gesetz verpflichtet, ein Nachhaltigkeitsreporting zu erstellen.
Aus Freiwilligkeit wird dann Verpflichtung.
Die CSRD soll bestehende Lücken beim Nachhaltigkeitsreporting schließen und dieses insgesamt ausweiten. Ziel ist es also, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen in puncto Nachhaltigkeit zu erhöhen und erstmals EU-weit verbindliche Berichtsstandards einzuführen. Unternehmen müssen künftig umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben reporten. Durch eine stärkere Quantifizierung der Berichtinhalte anhand von Kennzahlen ist die Erhebung belastbarer Daten erforderlich. Sie stellen die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben sicher…
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