Zum Jahreswechsel ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft getreten. Seitdem gilt: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden müssen bis Mitte Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen. Kleinere Gemeinden bekommen dafür zwei Jahre länger Zeit.
Fünf Punkte, die Sie zur kommunalen Wärmeplanung wissen sollten.
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, auch bekannt als Wärmeplanungsgesetz (WPG), ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur koordinierten und beschleunigten Umstellung der Wärmeversorgung in Deutschland hin zur Klimaneutralität. Denn bislang benötigt Deutschland etwa 55 Prozent seines Endenergieverbrauchs für Raum- und Prozesswärme. Hier setzt die Kommunale Wärmeplanung (KWP) an: Alle Kommunen der Bundesrepublik sollen einen individuellen strategischen Plan entwickeln, um ihre Wärmeversorgung zukünftig klimaneutral zu gestalten. Entscheidend ist, dass die verschiedenen Bausteine des neuen Wärmeversorgungssystems vor Ort kommuniziert und allen Beteiligten vermittelt werden. Damit steht und fällt die erfolgreiche Umsetzung der Wärmeplanung. Was gilt es dabei zu beachten?
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