Die Fernwärmebranche steht vor dem Umbruch. Seit Anfang 2024 muss jedes neue Wärmenetz zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbarer Wärme gespeist werden. Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Schritt halten, damit der technische Fortschritt nicht ins Stocken gerät.
Das zeigt nicht zuletzt das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, in welchem er den langjährigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Stuttgart und der EnBW um das Fernwärmenetz entschieden hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem jüngsten Urteil vom 5. Dezember 2023 (KZR 101/20) klargestellt, dass eine Gemeinde grundsätzlich berechtigt ist, Wegenutzungsrechte in Anlehnung an Paragraf 46 EnWG aus kartellrechtlichen Gründen befristet zu vergeben. Bisher sind solche Gestattungsverträge im Fernwärmebereich überwiegend unbefristet und damit mit einem „Ewigkeitsrecht“ verbunden. In dem Rechtsstreit befasste sich der BGH aber auch mit der Frage, ob die klagende Stadt Stuttgart verpflichtet ist, die Fernwärmeversorgung in Stuttgart als Eigentümerin der Wegegrundstücke neu auszuschreiben. Betreiber des Fernwärmenetzes ist die EnBW.
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