In der kommunalen Wärmeplanung findet die Tiefengeothermie derzeit noch zu wenig Beachtung. Wenn günstige geologische Voraussetzungen vorliegen, kann diese Technologie bei sorgfältiger Planung und mit intelligenten Partnerschaftsmodellen eine langfristige, verlässliche und klimafreundliche Versorgung sicherstellen.
Das „Wärmeplanungsgesetz“, das am 1.
Januar 2024 in Kraft getreten ist, markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Es zwingt allerdings die umsetzenden Kommunen zu Entscheidungen, die langfristige Folgen haben und zu umfangreichen Investitionen führen. Das betrifft insbesondere die Frage, auf welche Energiequelle sie künftig setzen möchte. Die erklärte Zielstellung des Gesetzgebers, eine „stabile und preisgünstige“ Versorgung sicherzustellen, lässt derzeit nicht allzu viele Alternativen zum Erdgas erkennen.
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