E-Autos werden zusehends als Flexibilität für netzunterstützendes Verhalten gesehen. Im Zuge des Paragrafen 14a EnWG werden zwei Konzepte diskutiert, Spitzenglättung und zeitvariable Netztarife, um dieses Potenzial zu nutzen.
E-Fahrer sind bereit, diese Konzepte aktiv zu unterstützen - aber nicht um jeden Preis.
Flexibilitäten wie Wärmepumpen, Speicher und E-Fahrzeuge bieten enormes Potenzial zur Netzunterstützung hinsichtlich ihrer Steuerbarkeit und ihrer regionalen Verteilung. Ihr ungesteuerter Einsatz kann allerdings wegen Gleichzeitigkeit auch zu neuen Engpässen diesseits des Ortnetztransformators führen. Aktuell werden zwei Ansätze im Rahmen der Umsetzung des Paragrafen 14a EnWG diskutiert und getestet, um diesen Herausforderungen frühzeitig vorzubeugen und das vorhandene Potenzial nutzbar zu machen. Das Konzept der Spitzenglättung und das Konzept der zeitvariablen Netztarife laufen in ersten Praxistests und Pilotprojekten oder sind bereits abgeschlossen.
Bisher weitgehend vernachlässigt blieb die Akzeptanz der Kunden. Beide Konzepte funktionieren nur, wenn private Flexibilitäten auch netzunterstützend zur Verfügung gestellt werden. Sprechen wir beispielsweise über E-Fahrzeuge, müssen diese im Ruhezustand auch am Netz hängen. Die erste Frage ist daher, ob sich Kunden netzunterstützend verhalten wollen (auch wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet werden). Die zweite Frage ist, wie sie sich tatsächlich verhalten.
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