Nicht zuletzt die Veränderungen auf dem Gasmarkt infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine machen deutlich, wie dringend wir den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft brauchen, damit die deutsche Industrie auf den globalen Märkten wettbewerbsfähig und Energie für alle sicher und bezahlbar bleibt.
Die Weiternutzung der Gasinfrastruktur ist keine Festlegung auf die Weiternutzung fossiler Energien, sondern im Gegenteil Voraussetzung für die Einbindung volatiler erneuerbarer Energien und ermöglicht damit einen effizienten und sozialverträglichen Klimaschutz. Grundvoraussetzung für die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes ist das Wasserstoff-Kernnetz.
Ein politisches Netz mit dem Zieljahr 2032 Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) beschäftigen sich bereits seit 2019 mit der Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur. In Ermangelung von Festlegungen zur Finanzierung und Netzplanung in der Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze war jedoch lange kein Einstieg in eine betätigungsfähige Netzplanung möglich. Erst mit ihren Initiativen zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Bundesregierung im Frühjahr 2023 die wesentlichen regulatorischen, kartellrechtlichen und netzplanerischen Grundlagen angestoßen. Die Regelungen enthalten einen klaren Auftrag an die FNB, ein überregionales Wasserstoff-Kernnetz zu entwickeln. […]
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