Die Remit II (Verordnung (EU) 2024/1106) trat am 7. Mai 2024 in Kraft und bringt wesentliche Neuerungen des Aufsichtsrechts mit sich. Die Verordnung stärkt die behördliche Zusammenarbeit bei der Aufdeckung von Verstößen und stattet Acer mit neuen Ermittlungsbefugnissen aus.
Hinzu kommen vereinheitlichte Bußgelder, die zu einem drastischen Anstieg der Bußgeldandrohung in einigen Mitgliedstaaten führen wird. Umso dringender ist der Bedarf der Marktteilnehmer, die eigene Handelspraxis zu überprüfen und an den neuen rechtlichen Rahmen anzupassen.
Nach mehr als zehn Jahren Anwendung der Remit I hat der Verordnungsgeber die bestehenden Regelungen auf den Prüfstand gestellt. Die Remit II wurde am 17. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 7. Mai 2024 in Kraft. Im Fokus steht dabei die wirksame Durchsetzung der Missbrauchsverbote. Neue Ermittlungsbefugnisse der Acer, die Verschränkung der nationalen und internationalen Verfolgung und die Angleichung der Sanktionspraxis sollen einen einheitlichen Ansatz beim Schutz des Energiegroßhandelsmarktes sicherstellen. Zudem erfordern geänderte tatsächliche Umstände, wie der immer bedeutsamere Einsatz von Algorithmen im Handel, die Aktualisierung der Verordnung. Die Europäische Kommission nutzte auch die Erkenntnisse aus der Energiekrise im Zuge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, um ein Maßnahmenpaket zur Reform der Gestaltung des Strommarkts zu entwerfen. Die Remit II ist Bestandteil dieses Pakets. Sie erweitert zugleich den Anwendungsbereich der Remit. […]
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