Unternehmen, die bestimmten Branchen angehören und stromkostenintensiv sind, können für ihren Stromverbrauch, der eine Gigawattstunde übersteigt, die Reduzierung (sog. Begrenzung) der EEG-Umlage beantragen. Mit der zum 24. Februar 2016 in Kraft getretenen Besondere-Ausgleichsregelung- Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) wurde die bereits mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 eingeführte Regelung komplettiert, wonach es bei der Stromkostenintensität auf einen durchschnittlichen Strompreis für Unternehmen mit ähnlichem Stromverbrauch ankommt.
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