Ü20-Anlagen und das EEG
Viele Betreiber von älteren EEG-Anlagen fragen sich derzeit, was eigentlich genau passiert, wenn der 20-jährige Zahlungszeitraum abgelaufen ist. Häufig ist die Rede davon, dass solche Anlagen dann "aus dem EEG fallen". Aber was genau heißt das eigentlich? Welche Teile des EEG gelten weiter? Und welche Ansprüche, aber auch Pflichten ergeben sich hieraus im Weiterbetrieb? Außerdem stellt sich für Betreiber solcher Anlagen die Frage, wie sie künftig mit ihrem Strom Geld verdienen können, wenn die EEG-Vergütung nicht mehr gezahlt wird.
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