Bereits seit dem Jahr 2009 und der dritten Binnenmarktrichtlinie Elektrizität zeichnet sich ein flächendeckender, gesetzlich verankerter Einsatz von Smart Metern in Deutschland ab. Doch die konkreten Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben waren lange unklar und eine Umsetzung nicht absehbar. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (Messstellenbetriebsgesetz) erzeugt durch die Rollout-Pflicht mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen steigenden Handlungsdruck auf die betroffenen Unternehmen.
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