Die Optionen im Überblick
Zum Jahresende 2020 endet erstmals der EEG-Vergütungsanspruch von Windenergieanlagen, die bis zum Jahr 2000 errichtet wurden.
Rund 6.000 Anlagen sind betroffen. Betreiber von Windparks erhalten dann nicht mehr die zur Inbetriebnahme garantierte Vergütungshöhe, sondern müssen ihren Strom zum Marktpreis verkaufen – der deutlich darunter liegen dürfte. Den Pionieren der Windbranche stehen nun wichtige Weichenstellungen bevor: Repowering? Weiterbetrieb? Oder doch Rückbau? Im Jahr 2021 ist es soweit: Die ersten Windenergieanlagen, die eine garantierte Einspeisevergütung nach dem im April 2000 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten haben, erreichen ihr Vergütungsende. Laut Branchenreport der Deutsche Windguard ist hiervon ein Altanlagenbestand von rund 4.000 Megawatt betroffen. Bis zum Jahr 2025 fallen jährlich im Durchschnitt weitere 2.300 bis 2.400 Megawatt aus der Vergütung. Gleichzeitig hat die Bundesregierung den Zubau bei Windenergie an Land auf jährlich 2.900 Megawatt (ohne Sonderausschreibungsmengen) gedeckelt, was im Falle eines unmittelbaren Rückbaus der Altanlagen erhebliche Auswirkungen auf den Nettozubau hat. Wie sieht es also mit dem Weiterbetrieb der Anlagen aus? Ist er unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen überhaupt wirtschaftlich darstellbar?
Vor allem Anlagenbetreiber in den Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt müssen sich mit dieser Fragestellung möglichst zeitnah befassen. Denn sowohl in Bezug auf die installierte Anlagenanzahl als auch auf die kumulierte Leistung der verbliebenen Altanlagen nehmen diese Bundesländer im Ländervergleich die ersten Plätze ein. Insgesamt stehen hier rund 75 Prozent der installierten Altanlagenleistung. An der Spitze liegt Niedersachsen mit rund 3.500 Anlagen und einer Gesamtleistung von 4.300 Megawatt.
Somit steigt der Handlungsdruck auf Anlagenbetreiber in diesen, aber auch in anderen Bundesländern. Denn klar ist: Die Vergütung von Windstrom außerhalb des EEG liegt aktuell deutlich unter dem bisherigen Niveau innerhalb des EEG. Zu hohe Betriebskosten und/oder ein eventuell auftretender Großkomponentenschaden können dann schnell ins finanzielle Risiko führen – im schlimmsten Fall gar zum wirtschaftlichen Totalschaden. Der Weiterbetrieb ohne EEG-Vergütung ist mit zunehmendem Anlagenalter daher in den meisten Fällen nur auf begrenzte Zeit wirtschaftlich darstellbar. Anlagenbetreiber stehen somit aktuell mehr oder weniger alle vor den gleichen Herausforderungen: Lohnt sich das Repowering meines Standortes? Wenn nicht, reicht der Börsenstrompreis, um meinen Anlagenbestand weiter wirtschaftlich zu betreiben? Sind Power-Purchase-Agreements oder Direktvermarktungsverträge eine Alternative zur Börsenstromvermarktung?
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