Mit dem Zielmodell 2020 wird der Messstellenbetreiber stärker in die Pflicht genommen: Er soll die Bildung von Ersatzwerten für fehlende oder unplausible Messwerte sowie ihre sternförmige Kommunikation an die Marktpartner durchführen.
Worauf kommt es bei der Ersatzwertbildung an, wie erledigt man den Prozess korrekt und effizient und gibt es neben den neuen Aufgaben auch einen Nutzen für die Messstellenbetreiber?
Belastbare Daten sind die Grundlage aller Prozesse im liberalisierten Energiemarkt: sei es für die Abrechnung von Netznutzung und Verbrauch, für die Vergütung von Einspeisung oder vermiedener Last, für die Beschaffung am Markt oder für die Ausregelung der Netze. Damit diese Prozesse zu den erforderlichen Ergebnissen führen, müssen die Daten, die an den Messstellen entstehen und im Markt kommuniziert werden, möglichst vollständig, plausibel und bei allen Marktteilnehmern konsistent sein. In der Praxis der Messung kommt es jedoch immer wieder zu fehlenden oder unplausiblen Daten, beispielsweise wenn ein Messgerät oder eine Kommunikationsverbindung fehlerhaft ist oder ausfällt. Damit die nachfolgenden Prozesse dennoch in der bestmöglichen Qualität ablaufen, benötigen die Marktpartner in diesen Fällen Ersatzwerte.
Laut BDEW 2018 ist ein Ersatzwert „ein plausibler Wert, der unter Verwendung aller verfügbaren Informationen anstelle eines fehlenden wahren Werts oder eines unplausiblen wahren Wertes gebildet wird. Ein Ersatzwert an der Marktlokation ist abrechnungsrelevant.“ Die Ersatzwerte müssen nicht nur möglichst nah an der Realität sein, sondern auch bei jedem Marktteilnehmer gleich. Ihre Bildung ist nicht ganz trivial: Teilweise müssen komplexe mathematische Verfahren zum Einsatz kommen, die Datenmengen wachsen und auch Fragen des Datenschutzes (wer darf eigentlich welche Daten sehen?) spielen eine Rolle…
#