Bereits in wenigen Jahren läuft für die ersten Photovoltaikanlagen die im EEG für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung aus. Ein Weiterbetrieb ist in den meisten Fällen zwar technisch möglich, jedoch stellt sich für die Anlagenbetreiber die Frage nach einem wirtschaftlichen Nutzungskonzept.
Insbesondere für Energieversorgungsunternehmen bietet sich die Möglichkeit, in einen noch weitestgehend unbesetzten Markt mit lukrativen Aussichten einzutreten.
Im Jahr 2021 sind neben ca. 6.000 Windkraftanlagen auch rund 10.000 Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vom Auslaufen der 20-jährigen fixen Einspeisevergütung gemäß EEG betroffen. Wie die Abbildung verdeutlicht, steigt diese Zahl in den Folgejahren stark an und nimmt ab 2025 mit wachsender Dynamik zu. Es kann davon ausgegangen werden, dass für die meisten PV-Anlagen aus technischer Sicht ein Weiterbetrieb über die dann erreichten 20 Betriebsjahre hinaus möglich ist. Auch von rechtlicher Seite her ist ein Weiterbetrieb ohne weitere Hürden realisierbar, da es sich auch nach Ende des Vergütungszeitraums weiterhin um eine „Anlage gemäß EEG“ handelt, was den Netzanschluss und eine vorrangige Stromabnahme für den Anlagenbetreiber garantiert. Aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Perspektive ist ein Weiterbetrieb der Alt-Anlagen ebenso erstrebenswert. Gerade in Hinblick auf die ehrgeizigen Ausbauziele der Bundesregierung und das langfristige Ziel, ein auf regenerativen Energiequellen basierendes Energiesystem zu realisieren, sollte ein frühzeitiger Anlagenrückbau vermieden werden. Jedoch ist Alt-Anlagenbesitzern derzeit noch kein staatliches Angebot in Aussicht gestellt worden. Die Entscheidung für oder gegen den Weiterbetrieb der Alt-Anlagen hängt maßgeblich von der Wirtschaftlichkeit ab. Daher stellt sich die Frage nach den Handlungsoptionen und möglichen Angeboten im freien Markt…
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