Die neuen Anwendungsregeln für Netzanschlüsse betreffen deutlich mehr Anlagen als die bisherigen. Für Betreiber und Hersteller geht es darum, frühzeitig dafür zu sorgen, dass alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Nachweis getroffen werden.
Doch die neuen Vorgaben können auch Vorteile mit sich bringen. So erleichtern beispielsweise Computersimulationen mit einem digitalen Zwilling die Nachweisführung.
Es ist an der Zeit, den Netzanschluss einer Energieanlage als Kerneigenschaft zu sehen. Denn er wird nur dann genehmigt, wenn die Netztauglichkeit gemäß der Elektrotechnische- Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) nachgewiesen ist. Dieser Nachweis muss ab dem 27. April 2019 nach den im November 2018 veröffentlichten Vorgaben erfolgen. Gleichzeitig bestehen aber auch Ausnahmen für längere Übergangsfristen. Hersteller und Betreiber müssen ihre Anlagen, wenn diese an Nieder-, Mittel-, Hoch- oder Höchstspannungsnetze angeschlossen sind, entsprechend konstruieren oder im Bedarfsfall umrüsten…
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