Die technologische Nutzung von Großflächennetzen in der elektrischen Energieversorgung führt zu einem systemimmanenten Blackout-Risiko. Heute liegt die Verantwortung für die Blackout-Steuerung verteilt über Netzebenen bei den Netzbetreibern.
Alternativ denkbar ist eine übergeordnete nationale Instanz.
Das schweizerische Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) definiert den Stromausfall als „Ausfall der Versorgung mit elektrischer Energie aufgrund unterbrochener oder beschädigter Stromleitungen, Transformatoren oder Verteilknoten. Wenn die Stromversorgung in einem Netz vollständig zusammengebrochen ist, spricht man von einem ‚Blackout‘.“…
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