Die neuen, deutlich ambitionierteren EU-Klimaschutz- und CO2-Minderungsziele 2030 sind beschlossen. In diesem Kontext - und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz 2019 - hat sich die Bundesregierung auf die Verschärfung der deutschen Emissionsziele geeinigt und das Klimaschutzgesetz 2019 novelliert.
Dies wirkt sich auf den künftigen Strommix und das Preisniveau der einzelnen Erzeugungsarten aus.
Nach den abschließenden Lesungen im Bundestag segnete der Bundesrat das Klimaschutzgesetz 2021 vom Bundesrat noch vor der Sommerpause ab. Es sieht schärfere CO2-Minderungsziele für die verschiedenen Wirtschaftssektoren vor, neue Planvorgaben für die Jahre nach 2030 und das Vorziehen der Klimaneutralität auf das Jahr 2045.
Insbesondere die CO2-Minderungsziele 2030 für die Energiewirtschaft wurden spürbar angehoben. Der Energiesektor soll danach im Jahr 2030 nur noch 108 statt 175 Mio. t CO2 emittieren dürfen, die Industrie nunmehr 118 statt 140 Mio. t CO2. Die Verringerung des CO2-Budgets der Energiewirtschaft im Vergleich zur bisher vorgesehenen Emissionsmenge beträgt damit knapp 40 Prozent, die der Industrie etwa 16 Prozent. Die Verschärfung der Reduktionsziele für die anderen Sektoren fällt deutlich niedriger aus.
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