CBAM verändert den weltweiten Handel mit CO₂-intensiven Produkten grundlegend. Seit Oktober 2023 sind Importeure von Aluminium, Zement, Elektrizität, Düngemitteln, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl verpflichtet, die importierten grauen Emissionen zu melden.
Ab 2026 werden Importeure zudem für die Emissionen zahlen müssen – eine Entwicklung mit weitreichenden Folgen für Beschaffung, Kostenmanagement und Lieferketten. Die damit einhergehenden finanziellen Risiken lassen sich aber mit vorausschauenden Strategien eindämmen.
Am 1. Oktober 2023 ist das CO₂-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) der EU in Kraft getreten. Der CBAM zielt darauf ab, die Verlagerung von Industrie, die dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) unterliegt, in Regionen mit geringeren Umweltauflagen zu verringern. Im EU-ETS 1 erhalten Unternehmen, bei denen ein solches Risiko des Carbon Leakage besteht, kostenlose Emissionsberechtigungen in Abhängigkeit ihrer Emissionsintensität im Verhältnis zu einem sektoralen Benchmark. Auf diese Weise wird der Wettbewerbsnachteil der europäischen Klimapolitik abgemildert.[…]
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